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Jagdstatistik


 


Gemäss Art. 3 Zf. 3 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) führen die Kantone eine Statistik über den Abschuss und den Bestand der wichtigsten Arten. Sie melden dem Bundesamt die erhobenen Zahlen jährlich bis zum 30. Juni. Die Daten werden jährlich zusammengestellt.
Folgende Kategorien werden berücksichtigt: Statistik des letzten Jahres, Abschuss, Fallwild, Bestand.

» www.wild.unizh.ch/jagdst

 
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