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Gesetze


Die Ausübung der Jagd ist gesetzlich geregelt. Nach Art. 79 der Bundesverfassung legt der Bund Grundsätze über die Ausübung der Jagd fest. Hohe Priorität geniesst dabei die Erhaltung der Artenvielfalt der wild lebenden Säugetiere und der Vögel.
Auf Bundesebene wird die Jagd durch das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geregelt. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, an dem sich die Kantone zu halten haben. Daneben sind vier Verordnungen des Bundes für die Kantone massgebend, die gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes die Jagd regeln und planen.

» Rechtsgrundlagen

  • Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
  • Verordnung vom 29. Februar 1988 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV)
  • Verordnung des EDI vom 30. April 1990 über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS)
  • Verordnung vom 30. September 1991 über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ)
  • Verordnung vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

Alle Kantone verfügen über kantonale Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen.

» www.ch.ch

Neben den Jagdvorschriften sind noch weitere gesetzliche Erlasse zu beachten. Zu nennen sind insbesondere Regelungen zu

 

 
 
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