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Tierschutz
aus der Sicht des Anti-Jagd-Forums
Die Jagd ist ein vollkommen überflüssiger
Schauplatz gesetzlich legalisierter Tierquälerei und
Tiertötung. Das Tierschutzgesetz verlangt den Schutz
schon seit Jahren aus der Verantwortung des Menschen für
das Tier als Mitgeschöpf, weshalb niemand einem Tier
ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügen darf. Genau dieser vernünftige Grund kann
im Falle der Jagd nicht abgeleitet werden.
Dass zahlreiche Jagdarten wie etwa die Fallen-, die Baujagd,
die Treibjagd oder auch die Beizjagd ausserdem mit extremem
Stress und Leid für die betroffenen Tiere verbunden sind,
lässt den Handlungsbedarf noch dringender erscheinen.
Die Jagd ist eine, Natur und Tieren gravierende Schäden
zufügende Freizeitbeschäftigung.
Die Abschaffung der Jagd ermöglicht es, dass Wildtiere
in Freiheit und angstfrei leben können.
Stellungnahme von
JagdSchweiz
Frei lebende Wildtiere
sind unsere Mitgeschöpfe. Kein Jäger hat Spass am
Töten.
Wichtiger als das einzelne Wildtier ist aber der gesunde Artbestand:
Geschlechterverhältnis, ausgewogene Alters- und Sozialstruktur,
dem Lebensraum angepasste Wildbestände, Bewegungsfreiheit
und Rückzugsgebiete zählen mehr als das Individuum.
Durch die Ausweisung von Ruhezonen in sensiblen Lebensräumen
bewahren Jäger Wildtiere vor unnatürlichen Stress-Situationen.
Die Jagd ist nur eine von sehr vielen Störungsquellen
für frei lebende Wildtiere. Der Verhaltensforscher Paul
Ingold hat in seinem Buch „Freizeitaktivitäten
im Lebensraum der Alpentiere“ (2005) diese Zusammenhänge
analysiert und mögliche Massnahmen zur Minderung der
Konflikte zwischen Mensch und Wildtier zusammengestellt. So
ist es bei der Jagd wichtig, dass die Jagdzeiten möglichst
kurz gehalten werden und in besonders wertvollen Lebensräumen
auf die Drück- und Treibjagd sowie die laute Jagd mit
Hunden zu verzichten. JagdSchweiz unterstützt diese Vorschläge.
Unabhängig davon bringen Jäger dem Einzeltier einen
ausgeprägten Respekt entgegen. Sie quälen Wildtiere
nicht und achten darauf, das Wild mit einem unmittelbar tötenden
Schuss zu erlegen. Jäger und Wildhüter mindern Tierleid
durch den Abschuss von kranken oder verletzten Wildtieren.
Schweizer Jäger lehnen die Anwendung von tierquälerischen
Methoden grundsätzlich ab. In der Schweiz sind Totschlagfallen
verboten.
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