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Tierschutz aus der Sicht des Anti-Jagd-Forums


Die Jagd ist ein vollkommen überflüssiger Schauplatz gesetzlich legalisierter Tierquälerei und Tiertötung. Das Tierschutzgesetz verlangt den Schutz schon seit Jahren aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, weshalb niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Genau dieser vernünftige Grund kann im Falle der Jagd nicht abgeleitet werden.
Dass zahlreiche Jagdarten wie etwa die Fallen-, die Baujagd, die Treibjagd oder auch die Beizjagd ausserdem mit extremem Stress und Leid für die betroffenen Tiere verbunden sind, lässt den Handlungsbedarf noch dringender erscheinen.
Die Jagd ist eine, Natur und Tieren gravierende Schäden zufügende Freizeitbeschäftigung.
Die Abschaffung der Jagd ermöglicht es, dass Wildtiere in Freiheit und angstfrei leben können.


Stellungnahme von JagdSchweiz

Frei lebende Wildtiere sind unsere Mitgeschöpfe. Kein Jäger hat Spass am Töten.
Wichtiger als das einzelne Wildtier ist aber der gesunde Artbestand: Geschlechterverhältnis, ausgewogene Alters- und Sozialstruktur, dem Lebensraum angepasste Wildbestände, Bewegungsfreiheit und Rückzugsgebiete zählen mehr als das Individuum. Durch die Ausweisung von Ruhezonen in sensiblen Lebensräumen bewahren Jäger Wildtiere vor unnatürlichen Stress-Situationen.
Die Jagd ist nur eine von sehr vielen Störungsquellen für frei lebende Wildtiere. Der Verhaltensforscher Paul Ingold hat in seinem Buch „Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere“ (2005) diese Zusammenhänge analysiert und mögliche Massnahmen zur Minderung der Konflikte zwischen Mensch und Wildtier zusammengestellt. So ist es bei der Jagd wichtig, dass die Jagdzeiten möglichst kurz gehalten werden und in besonders wertvollen Lebensräumen auf die Drück- und Treibjagd sowie die laute Jagd mit Hunden zu verzichten. JagdSchweiz unterstützt diese Vorschläge.
Unabhängig davon bringen Jäger dem Einzeltier einen ausgeprägten Respekt entgegen. Sie quälen Wildtiere nicht und achten darauf, das Wild mit einem unmittelbar tötenden Schuss zu erlegen. Jäger und Wildhüter mindern Tierleid durch den Abschuss von kranken oder verletzten Wildtieren. Schweizer Jäger lehnen die Anwendung von tierquälerischen Methoden grundsätzlich ab. In der Schweiz sind Totschlagfallen verboten.

 
 
 
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